Nach dem Rechsgutachten ist eine vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung bereits dann erforderlich, wenn der umstrittene Genmaisanbau "potenziell/abstrakt" geeignet ist, eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Natura-2000-Gebietes hervorzurufen. Diese Prüfung ist in Laase definitiv nicht erfolgt. Eine bloße Vorprüfung reicht nicht aus.
Jeetzel, 5.6.2008
betr. FFH-Prüfung im Biosphärenreservat Elbtalaue, Gemarkung Langendorf
bez. Gutachten Niedersächsischer Landtag: Gesetzgebungs- und Beratungsdienst
Sehr geehrter Herr Dr. Prüter,
bezugnehmend auf das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes
(GBD) des niedersächsischen Landtages vom 27.5.2008 möchte ich Sie
hiermit auffordern, umgehend eine FFH-Prüfung einzuleiten.
Ich erlaube mir, für über 500 Menschen im Landkreis Lüchow-Dannenberg zu
sprechen, die öffentlich in Anzeigen in der Elbe-Jeetzel-Zeitung erklärt
haben, dass sie einen Anbau des genmanipulierten Mais Mon-810 im
Biosphärenreservat Elbtalaue bei Laase ablehnen.
Darüber hinaus fordere ich Sie auf, das weitere Ausbringen von Gen-Mais,
bzw. die Vorbereitung des Ackers zu untersagen, bis die FFH-Prüfung
stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Tempel
Bündnis gentechnikfreies Wendland