Mittwoch, 15. April 2009

Gentechnik-Mais MON 810 auch in Deutschland verboten /14.04.09

Gentechnik-Mais MON 810 auch in Deutschland verboten!

"Ich habe heute Morgen veranlasst, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach Paragraf 20 Absatz 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt", sagte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, am 14. April 2009 auf einer Pressekonferenz in Berlin. "Damit ist der Anbau von Mon810 in Deutschland verboten."

Mit Verhängung der Schutzklausel durch das BVL gegenüber der Firma Monsanto wird das Ruhen der Genehmigung von MON810 angeordnet. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig. "Die Bundesländer werden umgehend über diese Maßnahme informiert und werden die Einhaltung des Verbots überwachen", so Ministerin Aigner.

In der Entscheidung berücksichtigte Bundesministerin Ilse Aigner auch, dass mittlerweile fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtswirksam entsprechende Schutzmaßnahmen in Bezug auf den MON810-Mais erlassen haben. Zuletzt hatte Ende März diesen Jahres Luxemburg die Schutzklausel gezogen.

Quelle:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz