Montag, 18. Februar 2008

Ohne Gentechnik bedeutet nicht frei von Gentechnik /16.02.08

Der Bundesrat hat grünes Licht für das Gen­technikgesetz mit einer neuen Kennzeichnung für gentechnik­freie Lebensmittel gegeben. Nachfolgend wichtige Fragen und Antworten zu dem Gesetz:

> Was bedeutet die Kenn­zeichnung ohne Gentechnik?
Die bisher strenge Kenn­zeichnung gentechnikfreier Le­bensmittel soll praktikabler werden. Milch, Fleisch und Eier können mit der Aufschrift „ohne Gentechnik" gekenn­zeichnet werden - auch, wenn Futtermittel mit Zusätzen wie Enzymen verwendet wurden, die durch Gen-Verfahren her­gestellt worden sind. Für Lebensmittelzusatzstoffe kann diese Ausnahme auch gelten, wenn gentechnikfreie Alternati­ven fehlen und die Zusatzstoffe nach EU-Öko-Verordnung als Ausnahme zugelassen sind. Das Endprodukt ist nach Angaben von Agrarminister Horst Seehofer (CSU) gentechnikfrei.

> Droht eine schleichende Verunreinigung von Lebensmit­teln?
Seehofer sieht im Gegensatz zu Grünen, Linken, Umwelt-und Verbraucherverbänden durch das neue Gentechnikge­setz keine Risiken für Umwelt und Verbraucher. Nur Genmais ist in Deutschland bisher für kommerziellen Anbau zugelas­sen. Ein verändertes Gen pro­duziert ein Gift, das die Pflanze vor dem Schädling Maiszünsler schützen soll. Gesundheitsschä­den durch Genmais sind nicht bekannt. Die Gentechnikfor­schung soll mit dem neuen Recht erleichtert werden.

> Welche Anbauregeln gel­ten?
Zwischen Genmais und kon­ventionellem Mais soll ein Abstand von 150 Metern gelten, zu Öko-Mais von 300 Metern. Über Absprachen benachbarter Landwirte können die Abstän­de aber unterschritten werden. Dazu muss der Gen-Anbauer den Nachbarn über Rechtsfol­gen aufklären und die Verein­barung öffentlich anzeigen. Wenn der Nachbar nicht inner­halb eines Monats widerspricht, gilt dies als Zustimmung.

> Was passiert, wenn sich Gen-Pollen ausbreiten?
Gen-Anbauer müssen bei Verunreinigungen unabhängig vom Verschulden weiter haften, wenn kein Verursacher gefun­den wird. Eine Entschädigung für verunreinigte Ernten ist erst möglich, wenn der Anteil gen­veränderter Organismen größer als 0,9 Prozent ist. Der Bauernverband rät vom Anbau von Genmais ab. Er warnt vor Haftungsrisiken.