Der Bundesrat hat grünes Licht für das Gentechnikgesetz mit einer neuen Kennzeichnung für gentechnikfreie Lebensmittel gegeben. Nachfolgend wichtige Fragen und Antworten zu dem Gesetz:
> Was bedeutet die Kennzeichnung ohne Gentechnik?
Die bisher strenge Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel soll praktikabler werden. Milch, Fleisch und Eier können mit der Aufschrift „ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden - auch, wenn Futtermittel mit Zusätzen wie Enzymen verwendet wurden, die durch Gen-Verfahren hergestellt worden sind. Für Lebensmittelzusatzstoffe kann diese Ausnahme auch gelten, wenn gentechnikfreie Alternativen fehlen und die Zusatzstoffe nach EU-Öko-Verordnung als Ausnahme zugelassen sind. Das Endprodukt ist nach Angaben von Agrarminister Horst Seehofer (CSU) gentechnikfrei.
> Droht eine schleichende Verunreinigung von Lebensmitteln?
Seehofer sieht im Gegensatz zu Grünen, Linken, Umwelt-und Verbraucherverbänden durch das neue Gentechnikgesetz keine Risiken für Umwelt und Verbraucher. Nur Genmais ist in Deutschland bisher für kommerziellen Anbau zugelassen. Ein verändertes Gen produziert ein Gift, das die Pflanze vor dem Schädling Maiszünsler schützen soll. Gesundheitsschäden durch Genmais sind nicht bekannt. Die Gentechnikforschung soll mit dem neuen Recht erleichtert werden.
> Welche Anbauregeln gelten?
Zwischen Genmais und konventionellem Mais soll ein Abstand von 150 Metern gelten, zu Öko-Mais von 300 Metern. Über Absprachen benachbarter Landwirte können die Abstände aber unterschritten werden. Dazu muss der Gen-Anbauer den Nachbarn über Rechtsfolgen aufklären und die Vereinbarung öffentlich anzeigen. Wenn der Nachbar nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt dies als Zustimmung.
> Was passiert, wenn sich Gen-Pollen ausbreiten?
Gen-Anbauer müssen bei Verunreinigungen unabhängig vom Verschulden weiter haften, wenn kein Verursacher gefunden wird. Eine Entschädigung für verunreinigte Ernten ist erst möglich, wenn der Anteil genveränderter Organismen größer als 0,9 Prozent ist. Der Bauernverband rät vom Anbau von Genmais ab. Er warnt vor Haftungsrisiken.
> Was bedeutet die Kennzeichnung ohne Gentechnik?
Die bisher strenge Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel soll praktikabler werden. Milch, Fleisch und Eier können mit der Aufschrift „ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden - auch, wenn Futtermittel mit Zusätzen wie Enzymen verwendet wurden, die durch Gen-Verfahren hergestellt worden sind. Für Lebensmittelzusatzstoffe kann diese Ausnahme auch gelten, wenn gentechnikfreie Alternativen fehlen und die Zusatzstoffe nach EU-Öko-Verordnung als Ausnahme zugelassen sind. Das Endprodukt ist nach Angaben von Agrarminister Horst Seehofer (CSU) gentechnikfrei.
> Droht eine schleichende Verunreinigung von Lebensmitteln?
Seehofer sieht im Gegensatz zu Grünen, Linken, Umwelt-und Verbraucherverbänden durch das neue Gentechnikgesetz keine Risiken für Umwelt und Verbraucher. Nur Genmais ist in Deutschland bisher für kommerziellen Anbau zugelassen. Ein verändertes Gen produziert ein Gift, das die Pflanze vor dem Schädling Maiszünsler schützen soll. Gesundheitsschäden durch Genmais sind nicht bekannt. Die Gentechnikforschung soll mit dem neuen Recht erleichtert werden.
> Welche Anbauregeln gelten?
Zwischen Genmais und konventionellem Mais soll ein Abstand von 150 Metern gelten, zu Öko-Mais von 300 Metern. Über Absprachen benachbarter Landwirte können die Abstände aber unterschritten werden. Dazu muss der Gen-Anbauer den Nachbarn über Rechtsfolgen aufklären und die Vereinbarung öffentlich anzeigen. Wenn der Nachbar nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt dies als Zustimmung.
> Was passiert, wenn sich Gen-Pollen ausbreiten?
Gen-Anbauer müssen bei Verunreinigungen unabhängig vom Verschulden weiter haften, wenn kein Verursacher gefunden wird. Eine Entschädigung für verunreinigte Ernten ist erst möglich, wenn der Anteil genveränderter Organismen größer als 0,9 Prozent ist. Der Bauernverband rät vom Anbau von Genmais ab. Er warnt vor Haftungsrisiken.