Ist wegen des geplanten Anbaus von genverändertem Mais auf zwei Flächen im Gebietsteil C des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue bei Grippel eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig? Das ermittelt derzeit die Biosphärenreservatsverwaltung in Hitzacker nach Auskunft von Dezernent Klaus-Jürgen Steinhoff. Ob am Ende des Verfahrens das von den Landtags-Grünen geforderte generelle Verbot von Genpflanzen in solchen Schutzgebieten steht, ist jedoch mehr als fraglich.
Die Landtagsfraktion schließt aus der Anwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der Grünen, Christian Meyer, dass der umstrittene geplante Genmaisanbau in der schärfsten Schutzkategorie des Biosphärenreservates doch der Pflicht einer Prüfung unterliegt. Diese Auskunft widerspreche einer Aussage aus dem Landwirtschaftsministerium in der vorigen Woche, dass es keine Handhabe gegen den Genmaisanbau im Biosphärenreservat gebe. Die Grünen im Landtag fordern, dass die Landesregierung den Genpflanzenanbau im Naturschutzgebiet verhindert.
Die Biosphärenreservatsverwaltung in Hitzacker stellt derzeit fest, ob in der Nähe der beiden für den Genmaisanbau angemeldeten Flächen relevante Tierarten vorkommen. Also Tierarten, die ebenso wie der Schädling Maiszünsler durch das Gift der gentechnisch veränderten Sorte MON810 sterben oder beeinträchtigt werden. Dabei geht es um seltene Schmetterlings-Arten wie den Großen Feuerfalter, die zum Schutzgut des Natura-2000-Gebietes gehört, das nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union geschützt wird. Wenn diese Arten nicht in der Nähe der beiden geplanten Genmaisflächen vorkommen, spreche das nicht dafür, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist, erläuterte Steinhoff. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wäre erst der zweite Schritt. Dem dann eventuell das Verbot des Genmaisanbaus im Gebietsteil C des Biosphärenreservates folgen könnte.
Die Landesregierung räumt in ihrer Anwort auf die kleine Anfrage der Grünen ein, dass »ein Projekt», also der Genmaisanbau, »vor seiner Zulassung und Durchführung auf seiner Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes zu überprüfen ist». Allerdings stellt das Niedersächsische Umweltministerium auch klar, dass »Schutzgebietsausweisungen nach Landesnaturschutzrecht nicht als Instrument herangezogen werden können, um eine nach anderweitigen Vorschriften zulässige Verwendung allein dadurch auszuschließen, dass es sich um ein Schutzgebiet handelt». Im Biosphärenreservatsgesetz sei ein ausdrückliches Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen nicht vorgesehen, heißt es in der Anwort des Ministeriums auf die Grünen-Anfrage.
Indessen fordert auch der Grünen-Kreisverband die Landesregierung und die Biosphärenreservatsverwaltung auf, die Aussat der genmanipulierten Maissorte bei Grippel nicht zuzulassen. Die Mehrheit der Bevölkerung sei gegen Genmais, meint die Grünen-Kreisvorsitzende Martina Lammers. Der Kreisverband appelliert an den betroffenen Landwirt, »dieses irre Vorhaben» aufzugeben. Lammers kündigte an: »Wir werden uns an Demonstrationen und Mahnwachen gegen den Gendreck beteiligen.»
Quelle: EJZ
Die Landtagsfraktion schließt aus der Anwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der Grünen, Christian Meyer, dass der umstrittene geplante Genmaisanbau in der schärfsten Schutzkategorie des Biosphärenreservates doch der Pflicht einer Prüfung unterliegt. Diese Auskunft widerspreche einer Aussage aus dem Landwirtschaftsministerium in der vorigen Woche, dass es keine Handhabe gegen den Genmaisanbau im Biosphärenreservat gebe. Die Grünen im Landtag fordern, dass die Landesregierung den Genpflanzenanbau im Naturschutzgebiet verhindert.
Die Biosphärenreservatsverwaltung in Hitzacker stellt derzeit fest, ob in der Nähe der beiden für den Genmaisanbau angemeldeten Flächen relevante Tierarten vorkommen. Also Tierarten, die ebenso wie der Schädling Maiszünsler durch das Gift der gentechnisch veränderten Sorte MON810 sterben oder beeinträchtigt werden. Dabei geht es um seltene Schmetterlings-Arten wie den Großen Feuerfalter, die zum Schutzgut des Natura-2000-Gebietes gehört, das nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union geschützt wird. Wenn diese Arten nicht in der Nähe der beiden geplanten Genmaisflächen vorkommen, spreche das nicht dafür, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist, erläuterte Steinhoff. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wäre erst der zweite Schritt. Dem dann eventuell das Verbot des Genmaisanbaus im Gebietsteil C des Biosphärenreservates folgen könnte.
Die Landesregierung räumt in ihrer Anwort auf die kleine Anfrage der Grünen ein, dass »ein Projekt», also der Genmaisanbau, »vor seiner Zulassung und Durchführung auf seiner Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes zu überprüfen ist». Allerdings stellt das Niedersächsische Umweltministerium auch klar, dass »Schutzgebietsausweisungen nach Landesnaturschutzrecht nicht als Instrument herangezogen werden können, um eine nach anderweitigen Vorschriften zulässige Verwendung allein dadurch auszuschließen, dass es sich um ein Schutzgebiet handelt». Im Biosphärenreservatsgesetz sei ein ausdrückliches Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen nicht vorgesehen, heißt es in der Anwort des Ministeriums auf die Grünen-Anfrage.
Indessen fordert auch der Grünen-Kreisverband die Landesregierung und die Biosphärenreservatsverwaltung auf, die Aussat der genmanipulierten Maissorte bei Grippel nicht zuzulassen. Die Mehrheit der Bevölkerung sei gegen Genmais, meint die Grünen-Kreisvorsitzende Martina Lammers. Der Kreisverband appelliert an den betroffenen Landwirt, »dieses irre Vorhaben» aufzugeben. Lammers kündigte an: »Wir werden uns an Demonstrationen und Mahnwachen gegen den Gendreck beteiligen.»
Quelle: EJZ